Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

SÜSSCO GmbH & Co. KG, Hamburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Geschäftsbedingungen gelten dabei in ihrer jeweils zum Vertragsschluß gültigen Fassung. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen auf Verbraucher.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie zeitlich später verwendet oder uns ausdrücklich bekannt gemacht werden, ohne schriftliche Zustimmung nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns zustande.
  2. Technische Entwürfe, Skizzen, Maße, und Preise in Form von Broschüren und Prospekten sowie andere technische Hinweise, beigefügte Zeichnungen sowie Beratungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch, wenn diese durch unsere Reisenden und Vertreter übergeben oder von diesen erklärt wurden.
  3. Lieferungs- und Leistungsänderungen aufgrund technischer Neuerungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  4. Auch Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  5. An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, von uns als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. und


§ 3 Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, Versand, Verpackung, Entladung und ggf. anfallender gesetzlicher Abgaben und Steuern.
  2. Liegen zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
  3. Wir sind berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Tagespreise zu berechnen. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, beispielsweise bei Sukzessivlieferungsverträgen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
    Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns.
    Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig von fachkundigen Personen durchführen zu lassen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des eigenen Sitzes hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Kosten für Zahlungsabwicklung hat der Kunde zu tragen.
  2. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
  3. Der Kunde hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten über dem
    jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Verzugszinsen sind sofort fällig und zahlbar. Der Nachweis
    eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden
    nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
    des Kunden ergeben. Dies gilt nicht, wenn der Kunden Vorkasse leistet.

 

§ 6 Lieferzeit - Lieferverzögerung

  1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
  2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
    Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir dem Kunden sobald als möglich mit.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht wurde oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw.
    Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
  5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
  6. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Lieferung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen auf unserer Seite. Im Übrigen gilt § 9 Nr. 2. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
  7. Kommen wir in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber nicht mehr 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
    Setzt der Kunde uns - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
    Weitere Ansprüche zum Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach § 9 Nr. 2.

 

§ 7 Gefahrübergang – Abnahme

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung oder Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin erfolgen, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
  2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Wir sind verpflichtet, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
  3. Teillieferungen sind zulässig und für den Kunden zumutbar.

 

§ 8 Mängelansprüche
Für Sach- und Rechtsmängel der Ware leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich § 9
wie folgt:
Sachmängel

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
  2. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Wir tragen außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung für uns eintritt.
  4. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung – der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht zur Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
    Weitere Ansprüche bestimmen sich nach § 9 dieser Bestimmungen.
  5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
    Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.
  6. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsrige vorherige Zustimmung vorgenommenen Änderungen der Ware.

    Rechtsmängel
  7. Führt die Benutzung der Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zur weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in für den Kunden zumutbarer Art derart modifizieren, dass die Schutzrechtverletzung nicht mehr besteht.

    Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

    Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
    Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
  8. Die in § 8 Nr. 7 genannten uns treffenden Verpflichtungen sind vorbehaltlich § 9 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.

 

Sie bestehen nur, wenn

  • der Kunde uns unverzüglich von der geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzung unterrichtet
  • der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß § 8 Nr. 7 ermöglicht,
  • uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
  • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und
  • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde die Ware eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

 

§ 9 Haftung

  1. Wenn die Ware durch Verschulden von uns infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung der Ware – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der § 8 und § 9 Nr. 2 entsprechend.
  2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, haften wir – gleich aus welchen
    Rechtsgründen – nur
    a. bei Vorsatz
    b. bei grober Fahrlässigkeit,
    c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
    d. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
    e. bei Mängeln der Ware, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder
    Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter
    Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
    vorhersehbaren Schaden.

    Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Verjährung

  1. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach § 9 Nr. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Süssco GmbH & Co. KG zuständige Gericht. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand Mai 2007
SÜSSCO GmbH & Co. KG
Moderne Bauelemente,
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Teleskop – Ausziehträger

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